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Gutachten

Zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe darf der Geschädigte nach seiner Wahl einen unabhängigen Kfz Sachverständigen beauftragen.

Das ist auch dann möglich wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Kfz Sachverständigen bestellt hat.

Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.

Bei einem Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der Versicherung ab.

Mit der Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe werden die Schadenersatzansprüche bei der Versicherung geltend gemacht. Somit werden dem Geschädigten die zustehende Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet.

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch,das der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf.beseitigt werden kann.

Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt,wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.

Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeugs gestellt werden,so das Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.

Ebenso wird der Wiederbeschaffungswert und Restwert für Ihr Fahrzeug ermittelt.